Jugendsozialarbeit an Schulen
Mein Name ist Christof Eckerl.
Seit 8. November 2021 übernehme ich die Jugendsozialarbeit an der Maria-Ward Grundschule.
Maria-Ward Grundschule Waldkirchen
Jahnstraße 17
94065 WaldkirchenFon: 08581 910238
E-Mail: jas.gs-waldkirchen@awo-ndb-opf.de
Homepage: www.gs-waldkirchen.de
Bürozeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr – 11:30 UhrChristof Eckerl
Soziale Arbeit (B.A.)Was ist Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)?
JaS ist ein Angebot der Jugendhilfe direkt an der Schule und zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts-fähigen Persönlichkeit zu unterstützen.
JaS arbeitet an den Schnittstellen zu Familie – Schule – Umfeld
JaS ist freiwillig, vertraulich und kostenlos.
JaS arbeitet mit folgenden Methoden:
- Einzelfallhilfe
- Krisenintervention
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Elternarbeit
- Kooperation mit anderen Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe und der Schule
- Vernetzung im Gemeinwesen
Träger der Jugendsozialarbeit an der Maria-Ward Grundschule in Waldkirchen ist die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz e.v.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO
1.Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Jugendsozialarbeit an Schulen.
2.Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
AWO Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz e.V.
Brennesstraße 2 93059 Regensburg
Telefon:0941/4662880
E-Mail: info@awo-ndb-opf.de3.Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Christian Volkmer
Projekt 29 GmbH & Co. KG
Ostengasse 14 93047 Regensburg
E-Mail: anfragen@projekt29.de
Website: www.projekt29.de4.Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um Beratung und Hilfegewährung im Rahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen zu ermöglichen.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 in Verb. mit Art 9, DSGVO und Art. 8 BayDSG-E 2018, § 13 SGB VIII, § 69 SGB X, §§ 61 ff. SGB VIII, und Ihrer Einwilligung, verarbeitet.
5.Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
an öffentliche oder private Stellen (insbesondere Behörden, Einrichtungen oder sonstige Dritte), soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.
Ihre personenbezogenen Daten können nach Maßgabe des § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) an das Jugendamt weitergegeben werden um eine Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen abzuwenden. Hierauf sind die Betroffenen im Voraus hinzuweisen, es sei denn, dass dadurch der Schutz eines Kindes oder Jugendlichen in Frage gestellt wird.
6.Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Datenübermittlung an ein Drittland ist nicht geplant.
7.Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach Beendigung der Hilfe nach 6 Monaten gelöscht.
8.Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
9.Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Jugendsozialarbeit an der Schule durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10.Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt auf freiwilliger Basis, soweit dies nicht die Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII betrifft. Die Fachkraft der Jugendsozialarbeit benötigt Ihre Daten, um Ihrem Beratungsanliegen bestmöglich entsprechen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann jedoch keine Beratung erfolgen